Veranstalter haftet bei Kreuzfahrten für Gepäckverspätung

Hamburg – Verspätetes Fluggepäck ist bei Kreuzfahrten sehr ärgerlich. Denn man kann im Hotel nicht auf die Koffer warten, weil sich dieses im Hafen in Bewegung setzt. Pauschalreisende können jedoch vom Reiseveranstalter Geld zurückfordern, wenn der Koffer zu spät aufs Schiff kommt.

Denn die Reisequalität sei bei fehlendem Gepäck gerade auf einem Schiff geringer, erläutert Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin. Anteilig für jeden Tag der Reise, an dem das Gepäck nicht da ist, könnten Reisende 20 bis 25 Prozent des Reisepreises zurückfordern, sagt die Expertin.

Das Geld kann innerhalb eines Monats nach Ende der Reise beim Veranstalter der Pauschalreise eingefordert werden – meist ist das direkt die Reederei. Hier rät Klaar den Geschädigten, hartnäckig zu sein: «Viele Unternehmen verweisen zunächst nur auf die Airline, um eine Rückzahlung zu vermeiden.» Eine nachträgliche Minderung des Reisepreises sei allerdings zusätzlich angemessen, sofern der Urlauber die Kreuzfahrt als Pauschalreise mit Flug gebucht hatte.

Die Reedereien bemühen sich, verspätetes Gepäck so schnell es geht an Bord zu bringen. «Wir beauftragen einen Hafenagenten, der den Koffer vom Flughafen abholt und schnellstmöglich auf das Schiff bringt», sagt zum Beispiel Godja Sönnichsen, Sprecherin von Tui Cruises. Schiffe warteten sogar in einigen Fällen mit dem Ablegen. Oft wird der Koffer aber zu einem der Häfen entlang der Route gebracht.

Hat der Urlauber seine Anreise dagegen selbst organisiert, ist nur die Fluggesellschaft in der Pflicht, verspätetes Gepäck zum Urlauber zu bringen. Bei einer Kreuzfahrt sei das allerdings kaum möglich, sagt Moritz Walprecht, Rechtsanwalt für Reiserecht. In der Praxis sei es in solchen Fällen daher oftmals so, dass Urlauber ihr Gepäck erst am Ende der Kreuzfahrt bei der Rückreise am Flughafen zurückbekommen. Unterwegs müssen sie sich mit dem Nötigsten eindecken – können die Kosten dafür aber von der Fluggesellschaft zurückfordern.

Laut dem Montrealer Übereinkommen steht Passagieren ohne Gepäck für die nötigen Einkäufe ein Betrag von bis zu 1300 Euro zu. «Geschädigte sind berechtigt, sich das Geld für einige Anschaffungen direkt bei der Fluggesellschaft zurückzuholen», erklärt Klaar. Allerdings sollten Reisende nur notwendige und möglichst günstige Dinge als Ersatz kaufen. Wichtig ist, alle Kaufbelege aufzubewahren und die jeweiligen Anschaffungen zu beschreiben und zu begründen. Der entsprechende Antrag muss spätestens 21 Tage nach Zustellung des Gepäcks bei der Fluggesellschaft eingegangen sein. Die Reederei haben in der Regel auch Notfallsets mit Zahnbürste und Unterwäsche an Bord.


(dpa/tmn)

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