Hans gegen DFB: Gütliche Einigung geplatzt

Frankfurt/Main (dpa) – Im Streit zwischen dem DFB und seinem früheren Direktor Stefan Hans ist eine gütliche Einigung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt im letzten Moment geplatzt.

Auf den Vorschlag der Vorsitzenden Richterin Ursula Schmidt am 26. Juli, dass der Deutsche Fußball-Bund seinem 54 Jahre alten Angestellten eine Abfindung in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro bezahlt, ging dieser am Ende doch nicht ein. Ein Termin für das Urteil steht noch nicht fest.

Hans hätte mit zusätzlichen 300 000 Euro rechnen können, weil die Kündigung seines Arbeitsvertrags erst zum 31. Dezember 2016 wirksam geworden wäre. Seine Anwältin plädierte jedoch dafür, dass dessen Pensionsansprüche bereits ab 63 Jahre gelten sollten. Da machte der DFB dann nicht mehr mit. «Wir sind ein gemeinnütziger EV. Das ist nicht unser Privatgeld, über das wir hier verfügen», sagte DFB-Vizepräsident Rainer Koch.

Der DFB hatte seinem stellvertretenden Generalsekretär im November 2015 fristlos gekündigt, weil er seine Informationspflicht bei der Aufklärung der Affäre um die WM 2006 gegenüber dem DFB-Präsidium verletzt habe. Hans bestreitet dies. Bei dem Dauerstreit um seinen Vertrag war im Februar bereits ein Gütegespräch geplatzt, ebenso eine außergerichtliche Verhandlung mit einem Mediator.

Ein Knackpunkt der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung war die von Hans geforderte betriebliche Alterszulage. Der DFB war bislang nicht bereit, diese anzuerkennen. Hans hatte bereits in der ersten Verhandlung am 4. Februar den früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach in der Affäre um die WM 2006 weiter belastet. Der Spitzenfunktionär war am Montag von der Ethikkommission des Weltverbandes FIFA für ein Jahr von allen Fußballaktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene gesperrt.

Im Kern der Verhandlung stand der so genannte dritte Ergänzungsvertrag vom April 2014, der das Arbeitsverhältnis von Hans und seine zusätzlichen Pensionsansprüche regelt. Das Papier wurde nach Angaben des Klägers von Niersbach und dem damaligen DFB-Generalsekretär Helmut Sandrock, mit dem sich der Verband nach der Trennung außergerichtlich geeinigt hatte, unterschrieben. Demnach verdiente Hans 300 000 Euro im Jahr, es sicherte ihm bei einem vorzeitigen Ausscheiden zudem eine Übergangsregelung zu.

Nach Angaben der DFB-Anwälte haben Niersbach und Sandrock wiederum gesagt, «dass sie diesen Vertrag weder so gewollt noch wissentlich unterschrieben haben». Den Vorwurf der Urkundenfälschung an Hans wollte die DFB-Seite – zumindest juristisch – doch nicht erheben.

Vize Rainer Koch, der den DFB nach Niersbachs Rückgang zeitweise zusammen mit Reinhard Rauball interimsmäßig angeführt hat, berichtete: «Wir hatten eine Vielzahl von Stellen, wo im Stellenplan gar keine vorhanden waren.» Man habe den Stellenplan an das Personal anpassen müssen, in «sehr erheblichem Umfang».

Jedenfalls war in der Niersbach-Ära dem Präsidium nichts vom hoch dotierten Hans-Vertrag bekannt – sagte Koch. Das gelte auch für den heutigen Verbandschef und damaligen Schatzmeister Reinhard Grindel. Dabei hätte der Vertrag von Hans vom Präsidium genehmigt werden müssen.

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(dpa)