Niersbach-Sperre: UEFA wartet ab, DFB will Klarheit

Frankfurt/Main (dpa) – Im Kampf um die Ämter im internationalen Fußball droht dem DFB nach der Sperre von Ex-Präsident Wolfgang Niersbach eine Hängepartie.

Die Europäische Fußball-Union UEFA will vor einer Entscheidung über die Posten Niersbachs erst mögliche rechtliche Schritte des früheren Chefs des Deutschen Fußball-Bundes abwarten. «Wir haben die Entscheidung zur Kenntnis genommen und warten auf Nachrichten über eine potenzielle Berufung», teilte die UEFA auf Anfrage mit.

Die rechtsprechende Kammer der FIFA-Ethikkommission hatte Niersbach im Zuge der Affäre um die WM 2006 zu einer einjährigen Sperre verurteilt. Der ehemalige Präsident des Deutschen Fußball-Bundes ließ zunächst offen, ob er Rechtsmittel einlegen wird. «Ich lasse mich anwaltlich beraten, ob ich gegen diesen Entscheid Rechtsmittel einlegen werde», teilte er mit. Auch die Untersuchungskammer der FIFA-Ethikhüter, die einen Bann von zwei Jahren gefordert hatte, kann Einspruch erheben.

Niersbach verliert durch eine Sperre seine Ämter auf internationaler Bühne als Mitglied des UEFA-Exekutivkomitees und des Councils des Weltverbands FIFA. Weitere Kommentare über einen Zeitplan für die Nachfolgeregelung wollte die UEFA nicht abgeben. Bei einer Neuvergabe fallen die Ämter nicht automatisch wieder dem deutschen Fußball zu. Der DFB drängt darauf, «möglichst bald» Rechtssicherheit zu haben, wie Präsident und Niersbach-Nachfolger Reinhard Grindel erklärte.

Der Umgang mit den Ämtern in den jeweiligen Fußball-Regierungen ist beim Weltverband FIFA und bei der UEFA wie folgt geregelt:

UEFA – Artikel 22 (Amtsdauer), Abschnitt 3: «Tritt eine Vakanz ein, wählt der nächste ordentliche Kongress einen Ersatz für die verbleibende Amtsdauer. Bei einer Vakanz im letzten Jahr der Amtsdauer findet keine Ersatzwahl statt.» Niersbach wurde am 24. Mai 2013 als Mitglied der UEFA-Exekutive gewählt, seine Amtszeit endet im Mai 2017 – er befindet sich damit im letzten Jahr seiner Amtsdauer.

FIFA – Artikel 33 (Zusammensetzung, Wahl des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der Mitglieder des Rats), Abschnitt 8: «Kann ein Vizepräsident oder ein anderes Mitglied des Rats sein Amt endgültig oder zeitweilig nicht mehr ausüben, wird er/es von den Mitgliedern der jeweiligen Konföderation, die ihn/es gewählt haben, für den Rest der Amtszeit ersetzt.» Als Mitglied des früheren FIFA-Exekutivkomitees wurde Niersbach am 29. Mai 2015 gewählt, sein Council-Mandat läuft bis Mai 2019.

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(dpa)