Pechstein-Urteil: CAS ohne Mangel an Unabhängigkeit

Straßburg – Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ist mit einer Beschwerde gegen den Internationalen Sportgerichtshof CAS wegen dessen angeblich fehlender Unabhängigkeit gescheitert.

In einem Urteil attestierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem CAS keinen Mangel an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit (Beschwerdenummer 67474/10). Damit hat Pechstein in ihrem jahrelangen Rechtsstreit gegen das Sport-Schiedsgericht eine Teilniederlage erfahren.

Dennoch stehen ihr laut den Straßburger Richtern 8000 Euro Entschädigung zu, weil der CAS ihr keine öffentliche Anhörung gewährt habe. Dadurch sei ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Das Urteil kann innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Die fünfmalige Olympiasiegerin hatte sich im Jahr 2009 vor dem CAS gegen eine zweijährige Sperre wegen auffälliger Blutwerte beschwert, die Pechstein auf eine geerbte Blutanomalie zurückführt. Der CAS bestätigte die Strafe jedoch. Pechstein machte in Straßburg geltend, dass der Sportgerichtshof CAS weder unabhängig noch unparteiisch sei. Den Vorwurf begründete die 46-Jährige laut dem Gericht unter anderem mit der Art und Weise, wie die Richter des CAS ernannt werden.


(dpa)

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