Sperre und Geldstrafe für Vater von Nils Petersen

Leipzig – Der ehemalige Fußball-Trainer Andreas Petersen ist nach dem Vorwurf der Spielmanipulation in der Regionalliga für zwölf Monate gesperrt worden.

Der 58 Jahre alte Sportdirektor des VfB Germania Halberstadt, Vater des Freiburger Nationalspielers Nils Petersen, muss zudem eine Strafe in Höhe von 6000 Euro zahlen. Das teilte der Nordostdeutsche Fußball-Verband am Freitag auf seiner Homepage mit. Vorausgegangen war eine mündliche Verhandlung. Ob Petersen gegen das Sportgerichtsurteil Berufung einlegt, stand zunächst nicht fest. Er bestritt bisher die Vorwürfe.

Die Verbandsjuristen sahen als erwiesen an, dass Petersen vor dem Meisterschaftsspiel am 30. November zwischen dem SV Babelsberg und Halberstadt (3:1) Einfluss auf das Ergebnis nehmen wollte. Petersen habe telefonisch zwei ihm bekannte Babelsberger Spieler angesprochen und diesen Geldzahlungen in Aussicht gestellt, wenn sie schlecht spielen würden. Die Spieler hätten das Angebot abgelehnt, Geld sei nicht gezahlt worden, hieß es vom NOFV in der Urteilsbegründung.

«Für das Gericht steht fest, dass Herr Petersen versucht hat, durch Ansprache zweier Babelsberger Spieler unbefugt Einfluss auf den Verlauf des Spiels zu nehmen, um seinem Verein Vorteile zu verschaffen», sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Stephan Oberholz. «Falsches Spiel darf im Sport keinen Platz haben.»

Im Rahmen der Strafzumessung habe man aber die «besonderen persönlichen Umstände von Herrn Petersen, die – auch psychischen – Belastungen durch die mediale Berichterstattung und die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verfahrens berücksichtigt». Deswegen sei keine noch längere Sperre oder ein Ausschluss aus dem Verband verhängt worden.

Es hätte keine Hinweise gegeben, dass «die Aktivitäten von Sportdirektor Petersen mit Kenntnis oder im Auftrag des VfB Germania Halberstadt erfolgt» seien «oder im Zusammenhang mit Wettspielen standen», teilte der NOFV weiter mit. Petersen ist es nun untersagt, ein Jahr lang ein Amt im NOFV, seinen Mitgliedsverbänden sowie deren Vereinen und Kapitalgesellschaften zu bekleiden.


(dpa)

(dpa)