Betriebskosten: Wofür Mieter zahlen müssen

Berlin – Viele Mieter können sich freuen: Die Betriebskosten sinken, berichtet der
Deutsche Mieterbund (DMB). Grund ist das vergleichsweise niedrige Preisniveau für Öl und Gas. Heizen und die Versorgung mit Warmwasser werden daher oft günstiger.

Doch Heizung und Warmwasser sind nicht die einzigen Posten in der Betriebskostenabrechnung. Wofür Mieter oft noch zahlen:

Wasser: Neben dem Warmwasserverbrauch wird auch der Verbrauch von Kaltwasser abgerechnet. Nach Angaben des Mieterbundes erfolgt die Abrechnung oft nach dem Verteilerschlüssel «Wohnfläche». Nur im Neubaubereich muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Grundsteuer: Auch an der Grundsteuer müssen sich Mieter beteiligen. In der Betriebskostenverordnung taucht dieser Posten mit der etwas umständlichen Bezeichnung «laufende öffentlichen Lasten des Grundstücks» auf.

Hauswart: Haus-, Treppen- und Straßenreinigung, Gartenpflege, Überwachung der Heizung, der Warmwasserversorgung und des Fahrstuhls – das sind typische Aufgaben des Hausmeisters. Die Kosten dafür kann der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung geltend machen. Ist der Hausmeister auch für Reparaturen oder Verwaltungsarbeiten im Haus zuständig, gehört dies aber nicht in die Betriebskostenabrechnung.

Müllbeseitigung: Die Ausgaben für die Müllabfuhr tauchen in der Betriebskostenabrechnung ebenfalls meist auf. Aber Achtung: Nicht rechtens ist es laut DMB, Kosten für die Beseitigung von Bauschutt oder Sperrmüll abzurechnen.

Sach- und Haftpflichtversicherungen: Kosten für Versicherungen des Gebäudes können an die Mieter weitergegeben werden. Hierunter fallen zum Beispiel Policen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, aber auch Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.

Allgemeinstrom:Die Stromkosten für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile wie den Zugängen, Fluren, Treppen, Kellern und Bodenräumen zahlt nicht allein der Vermieter. Hieran beteiligen sich in der Regel alle Mieter.

Straßenreinigung und Schornsteinfeger: Die von der Gemeinde erhobenen Gebühren und die Kosten für die Säuberung der Straßen und Fußwege können Vermieter auf die Mieter umlegen. Gleiches gilt für die Kosten des Winterdienstes und Ausgaben für den Schornsteinfeger.


(dpa/tmn)

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