Facebook und Twitter erfüllen Verbraucherschutz nicht

Brüssel (dpa) – Die sozialen Netzwerke Facebook und Twitter erfüllen die EU-Regeln zum Schutz ihrer Nutzer nur unzureichend. Das geht aus einem Papier der EU-Kommission hervor.

Nach Einschätzung der Brüsseler Behörde ändert Twitter seine allgemeinen Geschäftsbedingungen nach wie vor, ohne die Nutzer darüber in Kenntnis zu setzen. Grundsätzlich habe der Kurznachrichtendienst zwar zugestimmt, 30 Tage vorher über sein Vorgehen zu informieren – allerdings gebe es Ausnahmen, die präzisiert werden müssten.

Twitter mache seine Nutzer auch nicht darauf aufmerksam, dass sie ihren Vertrag mit dem Netzwerk kündigen können, falls sie mit neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sind. Außerdem lasse sich das amerikanische Unternehmen weiter offen, Nutzerkonten ohne Angabe von Gründen zu löschen. Facebook und Twitter würden zudem von den Nutzern hochgeladene Inhalte löschen, ohne sie vorher darüber zu informieren.

Da Verbraucherschutz Sache der Mitgliedstaaten sei, könnten mögliche Strafen nur dort und nicht von der EU verhängt werden, hieß es aus der EU-Kommission. EU-Justizkommissarion Vera Jourova forderte am Donnerstag dennoch Konsequenzen: «EU-Verbraucherschutz sollte respektiert werden und falls die Unternehmen ihn nicht erfüllen, sollten sie mit Strafen rechnen müssen», sagte sie. Die EU-Kommission will im April eine Reform des Verbraucherschutzes vorstellen.

In dem aktuellen Bericht werden Änderungen aufgeführt, die die sozialen Netzwerke aus den USA seit vergangenem Jahr auf Druck der EU-Behörden gemacht haben – und solche, die noch ausstehen. Die EU-Verbraucherbehörden hatten Facebook, Twitter und Google Plus im März unter anderem dazu gedrängt, unzulässige Klauseln in den Geschäftsbedingungen zu überarbeiten und dazu aufgefordert, europäischen Nutzern zum Beispiel ein Klagerecht im eigenen Heimatland zuzugestehen. Dieser Punkt sei ebenso von allen erfüllt worden wie die Kennzeichnungs-Pflicht von Werbung und gesponsortem Inhalt. Google Plus hat dem Papier zufolge alle Anforderungen der EU-Behörden erfüllt.

(dpa)