Kfz-Versicherung fristgerecht kündigen

Hannover – Sie wollen Ihre Kfz-Versicherung kündigen? Dann müssen Sie beachten, dass für die Fristwahrung das Datum maßgeblich ist, an dem Ihr Schreiben bei der Versicherung eintrifft. Darauf weist Andreas Gernt von der Verbraucherzentrale Niedersachsen hin.

Er rät, sich die Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen. «Wer das rechtzeitig genug macht, spart sich ein teures Einschreiben mit Rückschein.»

Kündigung schriftlich bestätigen lassen

Dann kann auch per E-Mail oder Fax gekündigt werden. Allerdings müsse man etwa ein bis zwei Wochen für die schriftliche Betätigung einkalkulieren. Bei drohendem Fristablauf rät Gernt aber zur Variante mit Einschreiben und Rückschein.

So gehen Kunden sicher, dass die Kündigung fristgemäß beim Versicherer eingegangen ist, und als Beweis gilt der Rückschein. «Oder Sie besuchen den Vertreter vor Ort und lassen sich die Kündigung direkt bestätigen», sagt Gernt.

Stichtag beachten

Abgesehen von sogenannten unterjährigen Verträgen läuft die Kfz-Versicherung meist analog zum Kalenderjahr. Dann muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30. November bei der Versicherung sein. Der fällt in diesem Jahr auf einen Samstag. Daher gilt der nächste Werktag, also der 2. Dezember, als spätestes Datum zur gewünschten ordentlichen Kündigung.

Wer sich über höhere Beiträge ärgert, muss aber nicht gleich kündigen. Zunächst kann schon eine direkte Rückfrage beim bisherigen Anbieter helfen.

Zunächst beim alten Anbieter nachfragen

«Vielleicht gibt es einen neuen Tarif oder geänderte neue Bedingungen, die auf meinen Vertrag anwendbar sind», sagt Gernt. Oftmals profitieren automatisch nur Neukunden von besseren Konditionen und Bestandskunden nur auf Nachfrage.

Auch geänderte Rahmenbedingungen der Versicherten wie niedrigere Jahreskilometerleistungen oder eine mittlerweile vorhandene Garage können Beiträge senken.

Mehrere Vergleichsportale nutzen

Wer sich alternative Angebote einholen will, kann auf kostenlose Vergleichsportale zurückgreifen. Mindestens gleich gute Leistungen zu besseren Konditionen sollten dabei im Fokus stehen. Manche Portale verdienen aber durch Provisionen der Versicherer beim Vertragsabschluss, gibt Gernt zu bedenken.

Er rät, zwei bis drei Portale parallel zu nutzen. Darüber hinaus sinnvoll: sich zum Vergleich auch noch ein Angebot eines kostengünstiges Direktversicherers einzuholen. Denn kostenlose Portale bieten in der Regel keinen kompletten Marktüberblick.

Es gibt aber auch gute kostenpflichtige Vergleichsmöglichkeiten, etwa von der Stiftung Warentest, die persönlich zugeschnittene Computeranalysen zusammenstellt.

Wichtiges Kriterium ist Rabattschutz

Eine mögliche Ersparnis kann sich im Nachhinein mitunter als teuer erkauft erweisen. Nur weil ein Tarif günstiger ist, muss er nicht die bessere Alternative sein. Es gilt, das Preis-Leistungs-Verhältnis zu prüfen, aber auch Sonderparagrafen wie den Rabattschutz.

«Der Rabattschutz ist eine Zusatzangebot des Versicherers. Er bewahrt Versicherungsnehmer beim ersten Unfall im Kalenderjahr vor der Zurückstufung der schadenfreien Jahre beziehungsweise der Schadenfreiheitsklasse», erläutert James Wallner, Vorstandsvorsitzender der ADAC Autoversicherung AG.

Doch jetzt kommt der entscheidende Punkt: Diese Option kann beim Wechsel zum Problem werden. Denn die Wirkung des Rabattschutzes ist mitunter auf den Zeitraum begrenzt, indem der Vertrag bei einem Versicherer besteht.

Alle Klauseln prüfen

«Grundsätzlich sollte man bei einem Versicherungswechsel alle Klauseln prüfen, um ein nachträgliches böses Erwachen zu vermeiden», betont auch Mathias Zunk, Verbraucherexperte des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Michael Wortberg, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, empfiehlt: «Wer einen Wechsel erwägt, sollte dies mit ausreichend Vorlauf planen – also nicht erst Mitte, Ende November.» Sein Tipp: Vom aktuellen Versicherer eine schriftliche Bestätigung erfragen, welche Schadensfreiheitsstufe er bei einem Wechsel an den neuen Anbieter übermitteln wird. «Dann weiß man, ob sie die aktuell bezahlte Stufe mitgeben», so Wortberg.

Nachträgliche Hochstufung bei Wechsel möglich

Wird der Vertrag bei einer Kfz-Versicherung beendet, dann passiert Folgendes: «Der vorige Versicherer gibt das Rabattgrundjahr und die Anzahl aller Schäden über die Versichererwechselbescheinigung – die VWB – weiter», sagt Zunk. Der Schadensfreiheitsrabatt zähle ab dem Jahr, in dem ein Auto erstmals auf den Versicherten zugelassen wurde.

Das bedeutet: Es zählen also die tatsächlichen schadenfreien Jahre und Schadenfälle – also auch solche Schäden, die aufgrund des Rabattschutzes zunächst nicht berücksichtigt wurden. Der neue Versicherer ist nicht verpflichtet, die Rabattschutz-Leistung des vorherigen Anbieters zu übernehmen und kann den neuen Vertrag quasi nachträglich wegen der vergangenen Schäden hochstufen.

Neue Konditionen beim neuen Versicherer

Daher vermutet Verbraucherschützer Michael Wortberg: «Die meisten Versicherer haben den Rabattschutz. Er scheint aber ein sogenanntes weiches Kriterium zu sein, dass manche nicht mitgeben.» Alle weichen Kriterien, die einen in irgendeiner Form mit einem Rabatt belohnen – zum Beispiel jährliche gefahrene Kilometer, Garage oder Fahrer nur über 25 Jahre – könnten wegfallen, wenn der neue Versicherer diesbezüglich andere Konditionen hat.

Generell gilt laut dem Verbraucherschützer aber eine klare Regel: Liegt die Wechselbestätigung mitsamt der Schadensfreiheitsklasse von Versicherer A vor, müsse sich Versicherer B daran halten.


(dpa/tmn)

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