Was die Probleme bei den Pensionskassen bedeuten

Bonn – Eine betriebliche Altersvorsorge bei einer Pensionskasse gilt als sicher. Doch nun schlägt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Alarm und warnt vor möglichen Leistungskürzungen einzelner Kassen. Was bedeutet das für Kunden?

Pensionskassen sind eine von fünf möglichen Varianten der betrieblichen Altersvorsorge. Nach Angaben der Bundesregierung gab es Ende 2015 knapp 4,8 Millionen Anwartschaften bei den Unternehmen. Diese sind entweder als Aktiengesellschaft organisiert oder, wie ein Großteil der insgesamt rund 160 Pensionskassen, als Verein. Je nach Rechtsform gelten unterschiedliche Regeln.

Betroffen von den Warnungen sind vor allem letztere. Laut einem Sprecher der Bafin stehen derzeit 31 dieser Pensionskassen unter intensivierter Aufsicht. Zwei Unternehmen dürfen derzeit keine neuen Verträge abschließen. Weil sie als Verein organisiert sind, sind bei ihnen sogar Leistungskürzungen möglich. Wie konnte es dazu kommen?

Grund für die Probleme

Die Probleme der Pensionskassen wurden von der andauernden Niedrigzinsphase verursacht, erklärt Georg Thurnes, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge. «Diese führt dazu, dass es für die Pensionskassen immer schwieriger wird, an den Kapitalmärkten die Erträge zu erzielen, die bei Abschluss der Verträge als Garantie festgelegt wurden und zu diesem Zeitpunkt als ausreichend vorsichtig galten.» Weil die erzielten Zinsen heute nicht mehr reichen, um die garantierten Renten zu finanzieren, brauchen sie mehr Geld.

Entweder schießen also die Arbeitgeber, die Mitglieder der betroffenen Pensionskassen sind, Geld nach. Laut der Bafin war das bei etwa einem Drittel aller Kassen in den vergangenen Jahren bereits der Fall. Oder die Kassen müssen kürzen.

So dramatisch diese Maßnahmen klingen ist es am Ende aber kaum. Zwar sind Überschüsse, die die Rente erhöhen, kaum noch zu erwarten. Die Arbeitgeber sind aber gesetzlich verpflichtet, für die garantierte Leistung einzustehen. «Das bedeutet, dass der Teil der dem Mitarbeiter ursprünglich zugesagten Leistung, der wegen der Leistungskürzung nicht mehr über die Pensionskasse erbracht werden kann, aus Sicht des Arbeitnehmers oder Rentners nicht verloren ist. Gegebenenfalls erhält der Rentner neben der gekürzten Leistung durch die Pensionskasse eine weitere unmittelbare Zahlung durch den ehemaligen Arbeitgeber», erklärt Thurnes.

Kein Grund zur Panik

Nur wenn der Arbeitgeber nicht mehr existiert, wird es schwierig. Denn die Vereine unter den Pensionskassen sind nicht Mitglied einer Sicherheitseinrichtung wie beispielsweise dem Protektor der Versicherungswirtschaft oder dem Pensions-Sicherungs-Verein. Kürzt die Kasse ihre Leistung und kann auch der Arbeitgeber nicht mehr zahlen, dann schaut der Versicherte in die Röhre.

Panik sei aber nicht angebracht, sagt Thurnes, denn die meisten Pensionskassen seien zusammen mit den Arbeitgebern aus heutiger Sicht in einer guten Position. «Auch bei Pensionskassen, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind oder bei denen dies droht, ist kein Totalverlust der Leistung zu befürchten. Die Kürzungen sind oftmals im einstelligen prozentualen Bereich.»

Aus Sorge um sein Geld sollte niemand seine betriebliche Altersvorsorge einfach beitragsfrei stellen, empfiehlt Merten Larisch, Experte für Altersvorsorge bei der Verbraucherzentrale Bayern. «Gerade wenn der Arbeitgeber die Beiträge für die Pensionskasse zahlt, sollte man sich als Versicherter darüber freuen, auch wenn die Kasse vielleicht nicht mehr ganz so stark dasteht. Denn das ist geschenktes Geld.» Vielmehr seien die aktuellen Probleme der Pensionskassen ein Anlass, sich nochmal mit der Altersvorsorge auseinanderzusetzen. «Jeder sollte sich seine Rentenlücke errechnen lassen und prüfen, ob er nicht noch zusätzlich etwas für das Alter zurücklegen kann.»


(dpa/tmn)

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