Welche Versicherung greift bei Schäden durch Schnee?

Hannover – Wenn eine Schneelawine vom Haus abgeht und einen Passanten trifft oder die Schneelast das Dach beschädigt, können die Folgen dafür teuer werden. Welche Versicherung greift dann für die Schäden? Eine Übersicht:

– Schneelawine vom Dach: Ein Passant verletzt sich, weil ein Schneebrett vom Hausdach abgegangen ist und ihn getroffen hat. «Bei Mehrfamilienhäusern sollten Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung haben», rät Andreas Gernt, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. «Damit sind sie immer auf der sichereren Seite.»

Bei Einfamilienhäusern reicht meist die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers, wenn dieser das Haus selbst bewohnt. «Sie schützt vor Schadensansprüchen Dritter.» Das gilt auch, wenn etwa ein Passant auf dem Gehweg wegen Glätte ausrutscht.

Wichtig zu wissen: Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Eigentümer Gehwege, Zufahrten sowie Flächen, die zum Grundstück gehören, tagsüber räumen und bei Glätte streuen. Die Pflichten können sie übertragen – etwa auf Mieter oder Dienstleister. Aber auch dann besteht weiterhin eine Kontrollpflicht.

– Schneedruck: Richtet die Schneelast auf dem Dach Schäden am Gebäude an, greift keinesfalls automatisch die Wohngebäudeversicherung, warnt Gernt. «Das ist nur der Fall, wenn Versicherte zusätzlich eine Elementarschadenabdeckung abgeschlossen haben.» Denn die Wohngebäudeversicherung schützt nur vor Grundrisiken – also bei Schäden etwa durch Brand, Blitzschlag oder Sturm und Hagel.

Sein Tipp: Verbraucher sollten prüfen, ob im Vertrag dieser Elementarschutz schon enthalten ist. Andernfalls sollten sie ihn in den Vertrag aufnehmen lassen. Nur dann werden Kosten für Schäden erstattet, die Naturgewalten verursachen – also beispielsweise durch Schneelast, Lawinen, Erdrutsch, Hochwasser oder Starkregen.

– Schäden in Lawinengebieten: Wenn eine Lawine ein Haus beschädigt, ist das nicht nur ein Fall für die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenabdeckung. Denn für Schäden im Haus ist die Hausratversicherung zuständig – sie ersetzt dann etwa kaputte Möbeln oder die Einrichtung. «Aber eben auch nur, wenn der Vertrag Elementarschäden abdeckt», erklärt Gernt.

Die Hausratversicherung greift auch in weniger heftigen Fällen, etwa bei Folgeschäden: Also wenn ein Sturm ein Hausdach abdeckt oder Hagel Fenster kaputt macht, und dann Feuchtigkeit ins Haus gelangt, greift sie gegebenenfalls bei Schäden an beweglichen Gegenstände wie Möbeln.

– Schäden am Auto: Wird ein Auto durch eine Schneelawine beschädigt, die vom Dach abgegangen ist, müssen Betroffene sich an ihre Kfz-Vollkaskoversicherung wenden. Unter Umständen können Betroffene Schadenersatzansprüche gegen Hauseigentümer geltend machen, wenn diese ihre Pflichten vernachlässigen und etwa eine regionale Verpflichtung für Schneefänge ignoriert oder bei Gefahr im Verzug nicht reagiert haben. «Dann prüft die Privathaftpflicht oder die Haftpflicht für Haus- und Grundbesitzer, ob ein Anspruch besteht, und deckt die Schäden gegebenenfalls ab», sagt Gernt.


(dpa/tmn)

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