Wo Fußgänger laufen dürfen, wenn der Gehweg fehlt

München – Um Unfällen vorzubeugen, dürfen Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften nur auf dem linken Straßenrand laufen. So werden sie von herannahenden Autofahrern im Dunklen besser erkannt, erklärt der ADAC.

Und sie selbst registrieren Fahrzeuge so leichter. Wer nicht links geht, muss mit fünf Euro Bußgeld rechnen. Das gilt generell für Fußgänger, die auf der Straße laufen, obwohl es einen Fußweg oder Seitenstreifen gibt.

Was gilt auf Straßen ohne Gehweg?

Denn grundsätzlich müssen Fußgänger auf den Gehwegen laufen. Fehlen diese aber, gilt laut ADAC: Sie müssen die Straße, genauer den Fahrbahnrand nutzen. Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen sie am rechten oder linken Rand gehen.

Wollen Fußgänger über die Straße gehen, müssen sie das zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrbahn machen und dabei den vorrangigen Verkehr beachten. Das tun sie allerdings möglichst an Fußgängerampeln oder -überwegen.

Ihrerseits haben sie Vorrang an Zebrastreifen und vor einem abbiegenden Auto, wenn sie eine Straße überqueren. Autofahrer müssen dann laut Straßenverkehrsordnung besondere Rücksicht nehmen und notfalls anhalten, erläutert der ADAC.

Fußgänger im Straßenverkehr am stärksten gefährdet

Fußgänger sind laut einer Studie des Versicherungskonzerns Allianz im Straßenverkehr besonders gefährdet. Bei der Vorstellung mahnte der Versicherer mehr Einsatz zum Schutz der unmotorisierten Verkehrsteilnehmer an – etwa auch mit Hilfe technischer Lösungen.

«Der Anteil der getöteten Fußgänger im Vergleich zu allen Unfalltoten steigt langjährig leicht an, und immer noch verunglücken jährlich 30.000 Fußgänger im Straßenverkehr», erklärte Jochen Haug, Vorstandsmitglied der Allianz Versicherungs-AG, in Ismaning. Die Daten zeigten unter anderem, dass Fußgänger pro zurückgelegtem Kilometer am häufigsten verunglückten – noch häufiger als Fahrradfahrer.

Anstieg der Gefährdung

In Deutschland lag der Anteil der Fußgänger an den im Straßenverkehr getöteten Menschen im vergangenen Jahr demnach bei 14 Prozent – 457 Todesopfer waren zu beklagen. Mit Blick auf die in den Unfallstatistiken abgebildete langfristige Entwicklung gehen die Studienmacher von einem Anstieg der Gefährdung von Fußgängern aus, wenngleich die Zahl der tödlich verunglückten Fußgänger im Straßenverkehr nach Angaben des Statistischen Bundesamts zuletzt zurückging. 2018 gab es zwischen Januar und November demnach einen Rückgang von 6,1 Prozent.

Besonders gefährdet sind Fußgänger der Allianz-Studie zufolge in der Zeit von Oktober bis Februar, innerorts und in der Dämmerung oder bei Dunkelheit. Vor allem Senioren verunglückten häufig. «Mehr als die Hälfte der getöteten Fußgänger in Deutschland ist älter als 64 Jahre», erläuterte Haug. Der Versicherungskonzern schlug vor, auch technische Lösungen zum Schutz der Fußgänger stärker zu nutzen.


(dpa/tmn)

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