Neue Regelung für Winterreifen

An ca. 180 Tagen im Jahr ist in Deutschland Winterwetter und damit auch Winterreifenwetter.
Was sehr viele Autofahrer jedoch immer noch nicht begreifen ist, dass Winterreifen nicht nur bei Eis und bei Schnee angesagt sind, sondern auch bei geringen Plusgraden die angemessene Bereifung ist. Die Winterreifen haben nämlich eine weichere Gummimischung als Sommerreifen. Darüber hinaus verfügen sie auch noch über eine Vielzahl an Lamellen, die sich dann besser mit dem Untergrund verzahnen. Auf diese Weise sind sie perfekt an die Witterungsverhältnisse, die in der kalten Jahreszeit vorherrschen, angepasst.

Winterreifenpflicht

Seit Ende 2010 gilt die Winterreifenpflicht. Der Grund für deren Einführung war unter anderem, weil die bisherige Formulierung des Paragraphen 2 der Straßenverkehrsordnung in Absatz 3a als eher missverständlich galt. Aus diesem Grund kam es immer wieder zu Irritationen, und zwar vor allem wann die Fahrzeugausrüstung auf Winterreifen umgerüstet werden muss. Doch seit Ende November 2010 hat der Gesetzgeber versucht dies zu ändern und den Gesetzestext angepasst. Bleibt dann nur noch die Unsicherheit, wann man die Reifen wechseln sollte. Wie lange man dabei die Winterreifen fährt, ist egal. Doch sobald Eis und Schnee bzw. eisige Temperaturen vorhergesagt, sollten die Reifen gewechselt werden. Die meisten Autofahrer halten sich aus diesem Grund nach wie vor an die Faustregel von O bis O, von Oktober bis Ostern. Das heißt erst nach oder kurz vor Ostern wechseln die meisten Verbraucher ihre Reifen. Allerdings liegt Ostern bekanntlich immer entweder im März oder im April, wobei man hier natürlich auch wieder abwägen muss, ob man nun sie nun doch noch einige Wochen länger fährt und sich daher nicht in Gefahr begibt eine Strafe zu riskieren.

Was steht in der StVO?

Nun heißt es in der StVO, dass bei Glatteis, bei Schneeglätte, bei Schneematsch, bei Eis- oder Reifglätte ein Fahrzeug nur noch mit Reifen gefahren werden dar, die im entsprechenden Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage bzw. der Richtlinie 2005/11/EG, beschrieben ist. Und zwar müssen die Winterreifen die Markierung M+S tragen.
Das heißt dass aber auch Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen gefahren werden dürfen. Doch gerade diese Reifen sind immer nur ein Kompromiss. Denn diese Reifen weisen je nach Modell und Hersteller entweder bessere Winter- oder Sommer-Fahreigenschaften auf. Das hießt die Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen können zwar gefahren werden, reichen aber nicht an die Leistungen der speziellen Saisonreifen (Sommer- und Winterreifen) heran.

Winterreifen nicht zu schlagen

Das heißt, ein extra Winterreifen ist auf Schnee und auf Eis nicht zu schlagen. Dazu muss der Winterreifen aber auch über genügend Profil verfügen. Die Autofahrer sollten hierbei nämlich eines wissen: Der Bremsweg aus 50 km/h mit Winterreifen beträgt rund 30 Meter. Wenn man im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, dann kann sich der Bremsweg verdoppeln. Doch ein Sommerreifen auf Eis und Schnee verstößt nun gegen die aktuelle Fassung der Straßenverkehrsordnung. Auch die KFZ Versicherungen werden dies entsprechend ahnden. Denn die Mitschuld an einem Unfall, wenn man Sommerreifen hatte und dennoch der Geschädigte ist, wird wohl in Zukunft noch weiter angehoben werden.

Foto: dankos – Fotolia