Der Artikel beschreibt Rechtsstreite großer Unternehmen.

Grotesk: Der farbenfrohe Rechtsstreit großer Unternehmen

Zwischen Unternehmen kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten, bei denen es um patentierte Logos geht. In manchen Fällen entzündet sich die Auseinandersetzung aber auch an einer bloßen Farbe. Das belegen die Beispiele Sparkassen und Langenscheidt.



Kampf um den Markenschutz für eine Farbe

Bei dem Rechtsstreit zwischen den Sparkassen und der Santander Consumer Bank hat sich mittlerweile sogar der Europäische Gerichtshof eingeschaltet. 2007 hatten die Sparkassen den von ihnen verwendeten Rotton HSK 13 beim Patentamt schützen lassen. 2009 setzten sie gegen Santander vor Gericht eine Unterlassung durch, das fast identische HSK 14 zu nutzen. Die Bank antwortete beim Patentamt mit dem Antrag, das Markenrecht der Sparkassen zu löschen. Nach der Ablehnung zogen die Anwälte von Santander vor das Bundespatentgericht, welches den Gerichtshof zurate zog. Dessen Entscheidung fällt nicht eindeutig aus: Die Richter vertraten die Auffassung, dass ein Markenschutz grundsätzlich möglich sei. Ihrer Meinung nach hängt die konkrete Entscheidung nicht nur an der Bekanntheit der Farbtöne und der Frage, wie viele Menschen damit ein Unternehmen assoziieren. Es komme auch darauf an, in welchem Maß Firmen diese Farbe in der Außen- und Kundenkommunikation einsetzen.

Komplexe Rechtsfragen

Ein weiterer Fall beschäftigt momentan die Gerichte: Der Verlag Langenscheidt hat das für ihn typische Gelb schützen lassen. Er fordert, dass der Hersteller von Sprachlern-Software Rosetta Stone diese Farbe nicht ebenfalls für das Marketing verwendet. Vor dem Oberlandesgericht konnte Langenscheidt einen Sieg verbuchen. Die Richter argumentierten mit einer zu großen Verwechslungsgefahr. Das Urteil der Revisionsinstanz, des Bundesgerichtshofs, steht aber noch aus. Experten glauben, dass Langenscheidt und die Sparkassen über gute Chancen verfügen. Sie haben drei Vorteile:

  • Viele Menschen kennen diese Farbtöne im Zusammenhang mit der Firma.
  • Die Mehrheit verbindet damit das Unternehmen und nicht zugleich ein anderes.
  • Drittens, laut Fachleuten der entscheidende Punkt: Beide Firmen versehen ihre Werbemittel und Unterlagen fast ausschließlich mit dem jeweiligen Farbton. Das Gleiche trifft auf den Schokoladenkonzern Milka zu. Bei einer Marke wie Nivea fällt einer Kanzlei das Durchsetzen des Markenrechts für das Blau dagegen schwerer, weil es deren Produkte in vielen weiteren Farben zu kaufen gibt.
  • Unternehmen sollten konsequent auf eine Farbe setzen

    Prinzipiell kann jedes Unternehmen Markenschutz für eine Farbe beantragen. Beratung findet man bei einem Rechtsanwalt für Markenschutz (z.B. unter www.heldt-zuelch.de) beraten lassen.  Ob dieser das Recht später durchsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt. Experten raten: Firmen sollen sich in der Außendarstellung auf diese Farbe konzentrieren, sie sollten zum Beispiel alle Produkte entsprechend verpacken und sämtliche Werbung in diesem Farbton halten. Das erhöht die Chance bei Auseinandersetzungen.


    Inhaber des Artikelbildes: Andreas Haertle – Fotolia

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