Mittelstand: Die Unternehmensnachfolge rechtzeitig regeln

Wenn das eigene Unternehmen aufgebaut wird, gehen manchmal Jahrzehnte an harter Arbeit ins Land: Viel Zeit und Geld wird investiert, und oftmals ist es ein regelrechtes Lebenswerk, das der oder die Gründer geschaffen und etabliert haben. Wenn es um die Nachfolge geht, kommt oft weniger Sorgfalt zum Tragen. Deshalb gibt es jetzt einige nützlich Tipps, die einem helfen, es besser zu machen.

Klüger: Nur einen Nachfolger bestimmen

Wenn das Unternehmen durch eine Erbengemeinschaft übernommen wird, kann das die Zukunft und die Liquidität gefährden, denn einer der Erben kann stets verlangen, seinen Anteil ausbezahlt zu bekommen. Daher ist es besser, bei einem Familienunternehmen nur eine Person zum Nachfolger zu bestimmen, auch wenn mehrere in Frage kämen.
Ebenso wichtig ist es, alle vorhandenen Firmenverträge aufeinander abzustimmen: Dazu gehören das Testament oder der Erbvertrag, der Ehevertrag, eventuell vorhandene Übergabeverträge sowie die Satzung einer Kapitalgesellschaft, falls vorhanden. Außerdem sollte der Zugewinnausgleich im Rahmen eines Ehevertrags geregelt sein, wenn nicht die Ehegattin oder der Ehegatte als Erbe eingesetzt wird.
Das alles ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, aber die Historien familiengeführter, erfolgreicher mittelständischer Unternehmen zeigen, dass es sich lohnt. Namentlich zu erwähnen sind hier die Sennheiser GmbH nahe Hannover oder auch der niedersächsische Wurstwarenhersteller Schwarz Cranz. Bei Schwarz Cranz waren sich die beiden Geschäftsführer, Großvater und Vater Schwarz, einig, dass die Nachfolge nur von einem Mann übernommen werden könnte. Kristin Schwarz, die heutige Geschäftsführerin, stieg frisch aus dem Studium ein, verschaffte sich Respekt und führt das Unternehmen erfolgreich seit 1999.

Abfindungen klären, Freibeträge im Auge behalten

Ganz wichtig ist es, dass der oder die Unternehmensgründer möglich Abfindungen rechtzeitig regeln. Das können zum Beispiel Pflichtteilsverzicht oder Zahlungen an weichende Geschwister sein. Zusätzlich sollte man als Inhaber rechtzeitig daran denken, sich selbst hinreichend fürs Alter finanziell abzusichern. Wichtige Stichworte hier sind die Bestellung von Nießbrauchsrechten, Wohnrechten zu Lebzeiten, Altenteilsrechte und Verwandtes. Auch sollten Freibeträge schon zu Lebzeiten genutzt werden, um gegebenenfalls Erbschaftssteuer zu sparen. Um das Ganze dann amtlich zu machen, lohnt sich auf jeden Fall der Weg zum Notar: Er berät und kann die notwendige Beurkundung vornehmen.

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