Die Aktivrente wird in Deutschland ab dem 1. Januar 2026 rechtsgültig. Sie stellt eine der bedeutendsten Neuerungen im Rentensystem dar. Die neue Regelung ermöglicht es Rentnerinnen und Rentnern, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei neben ihrer regulären Rente hinzuzuverdienen.
Die Maßnahme wurde lange politisch diskutiert und soll laut Bundesregierung einen Anreiz schaffen, angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels und einer alternden Gesellschaft die Erwerbstätigkeit im Alter zu verlängern.
Freiwillig länger arbeiten
Mit der Aktivrente will die Regierung ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu motivieren, freiwillig länger im Beruf zu bleiben. Die steuerliche Begünstigung betrifft dabei nur diejenigen, die regulär die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Rentnerinnen und Rentner, die vorzeitig in Rente gegangen sind, können die Vergünstigung nicht in Anspruch nehmen. Das Zusatzverdienstvolumen von bis zu 2.000 Euro pro Monat wird vollständig von der Einkommensteuerbefreiung umfasst und soll im Lohnsteuerabzugsverfahren direkt berücksichtigt werden, was einen großen administrativen Vorteil bedeutet.
Hinzuverdienst ohne hohe Steuerabgaben
Für Rentner bedeutet die Aktivrente mehr finanzielle Flexibilität und bietet die Möglichkeit, länger aktiv am Berufsleben teilzunehmen, ohne hohe Steuerabgaben auf den Zuverdienst befürchten zu müssen. Arbeitgeber profitieren von der längeren Einsatzfähigkeit erfahrener Fachkräfte, was dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenwirkt.
Dabei ist die Aktivrente freiwillig – niemand wird gezwungen, über das gesetzliche Rentenalter hinaus zu arbeiten. Gleichzeitig schafft die Regelung Klarheit und Planungssicherheit für Beschäftigte, die sich entscheiden, länger im Job zu bleiben.
Sozialversicherungsbefreite Einnahme
Neben der Steuerfreiheit wird erwartet, dass der Zuverdienst unter die Sozialversicherungsfreiheit fällt, allerdings ist hierzu noch keine endgültige politische Klärung erfolgt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer keine zusätzlichen Beitragsleistungen zur Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung aus diesem steuerfreien Einkommen leisten müssen, was die Attraktivität der Aktivrente zusätzlich erhöht.
Die Einführung des Extra-Einkommens erfolgt zunächst befristet, mit einer evaluierten Laufzeit von etwa drei Jahren. Schon nach zwei Jahren ist eine Überprüfung der Wirksamkeit geplant. Diese Evaluation soll dann zeigen, ob die Aktivrente tatsächlich zu einer höheren Erwerbsquote unter älteren Menschen führt und somit dem Fachkräftemangel erfolgreich entgegenwirkt.
Kritik an der Aktivrente
Die Aktivrente ist unter Experten nicht unumstritten. So hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) angemahnt, das bei Einführung der Aktivrente mit mindestens 800 Millionen Euro an Steuerausfällen zu rechnen ist. Denn: Rentnerinnen und Rentner, die ohnehin schon im Ruhestand weiterarbeiten, profitieren durch den Mitnahmeeffekt ebenfalls automatisch von der neuen Aktivrente.
Auch Besserverdienende haben Vorteile, da sie öfter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Das wiederum fördert die soziale Ungerechtigkeit, denn Personen mit niedrigem Einkommen arbeiten vor dem Renteneintritt häufig in Minijobs und haben so keinen Anspruch auf die Aktivrente.
Außerdem bleiben bei der Neuregelung selbstständige Rentnerinnen und Rentner außen vor. Für diese Benachteiligung gibt es eigentlich keinen nachvollziehbaren Grund. Eine Einbeziehung dieser Personengruppe würde jedoch in administrativer Hinsicht teuer werden, was den positiven Effekt der Aktivrente in finanzieller Hinsicht weiter schmälern dürfte.
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