Unternehmensberatung: Bund hilft Start-ups und mittelständischen Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ein ursprünglich bis Ende 2014 befristetes Förderprogramm um ein Jahr verlängert, so dass kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-ups weiterhin eine Unterstützung für Schulungsmaßnahmen und für eine Beratung erhalten können. Neben diesen sind Anbieter von Seminaren und Workshops zum Empfang der Förderung berechtigt.

Welche Unternehmen erhalten die Förderung?

Das BMWi fördert kleinere und mittelständische Unternehmen, wenn diese ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch eine spezielle Unternehmensberatung oder durch die Teilnahme an Seminaren und Workshops steigern. Des Weiteren erhalten Freiberufler eine finanzielle Unterstützung für Beratungen und Schulungen. Von großer Bedeutung sind die Fördergelder für Existenzgründer. Bei der Unternehmensberatung beläuft sich der Zuschuss auf maximal 1500 Euro für jeden Berechtigten. Seminarveranstalter erhalten einen Förderungsbetrag in Höhe von 1200 für ein Seminar als Gesamtleistung. Bei Workshops beträgt der Zuschuss jeweils 300 Euro für jeden Teilnehmer. Die Veranstalter müssen jedoch nachweisen, dass sie ihre eigenen Kosten alleine aus den Seminarentgelten nicht decken können. Auf diese Weise werden sie zu kostengünstigen Seminarangeboten motiviert, so dass die Fördergelder indirekt den Unternehmen und Existenzgründern zugutekommen. Die Schultz & Partner Unternehmensberatung und Personalberatung bietet rund um dieses Thema weitere Informationen.

Die Förderung ist erfolgreich

Die Fördermaßnahmen des BMWi sind erfolgreich. Sie wurden im vergangenen Jahr von 14 000 Unternehmen beziehungsweise Existenzgründern und Freiberuflern für umfassende Beratungen sowie für die Mitfinanzierung von 3800 Informationsveranstaltungen und Schulungsmaßnahmen abgerufen. Das Fördervolumen betrug 2014 insgesamt 22 Millionen Euro, wovon das Bundesministerium einen Großteil der Ausgaben über das Förderprogramm Europäischer Sozialfonds (ESF) der EU refinanziert. Die Antragstellung kann bei Beratungen drei Monate nach deren Abschluss und bei Schulungsmaßnahmen einen Monat nach der Beendigung erfolgen. Die Spitzenverbände der Wirtschaft nehmen eine erste Prüfung der eingereichten Anträge vor, die endgültige Entscheidung trifft im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als Bewilligungsbehörde.

Die Fördermaßnahmen sind für Start-ups interessant

Viele Start-ups scheitern aufgrund einer unzureichenden Beratung vor beziehungsweise während der Unternehmensgründung. Entsprechende Seminare sind ohne die Bezuschussung durch das Wirtschaftsministerium teuer, so dass ohne die Bezuschussung nicht jeder Existenzgründer mehr als ein eventuelles Pflichtseminar der IHK besuchen könnte. Von besonders hohem Wert für eine erfolgreiche Unternehmensgründung ist die persönliche und auf das konkrete Vorhaben abgestimmte Beratung, die das Programm ebenfalls fördert.

Image: .shock – Fotolia

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