1860-Investor reicht gegen 50+1-Regel Beschwerde ein

München – Hasan Ismaik, Investor von Zweitliga-Absteiger TSV 1860 München, legt laut der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» und des Bayerischen Rundfunks beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen die 50+1-Regel ein.

Der Jordanier ist Mehrheitseigner bei den «Löwen», die Mehrheit der Stimmen liegt beim Verein. Ohne die 50+1-Regel könnte er auch die Stimmenmehrheit übernehmen. Ismaik hatte den Club 2011 vor dem finanziellen Aus gerettet. Er hatte immer wieder die 50+1-Regel kritisiert.

Die Regel soll verhindern, dass Investoren die Macht in einem Verein übernehmen. Ausnahmen gibt es, etwa Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg. Diese Sonderfälle sind möglich, wenn jemand «seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Vereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat». So steht es in der Satzung der Deutschen Fußball Liga (DFL). Weitere Details sind in so genannten «Leitplanken» festgehalten, die nicht öffentlich sind. Über die Bewilligung von Ausnahmen entscheidet das Präsidium des DFL.

Laut «FAZ» erscheint ein Vorgehen gegen die 50+1-Regel chancenreich. «Kartellrechtsexperten gehen von einer unerlaubten Investorenbeschränkung und vom Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung aus», schreibt die Zeitung.


(dpa)

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