Gericht verhängt 25 000 Euro Zwangsgeld gegen 96-Chef Kind

Hannover – Im Streit zwischen der Vereinsführung und einer Oppositionsgruppe bei Hannover 96 hat das Amtsgericht Hannover ein Zwangsgeld in Höhe von 25 000 Euro gegen den 96-Präsidenten Martin Kind festgesetzt.

«Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Unsere Anwälte legen am Montag Berufung dagegen ein», sagte Kind der Deutschen Presse-Agentur am Abend.

Hintergrund dieses Verfahrens ist, dass sich die Vereinsspitze seit Wochen weigert, der «Interessensgemeinschaft Pro Verein 1896» ein Mitgliederverzeichnis auszuhändigen. Die Opposition will mit Hilfe dieser Liste allen 96-Mitgliedern im Vorfeld der Jahreshauptversammlung am 23. März ihre Sicht der Dinge zukommen lassen. Der noch amtierende Präsident Kind lehnt die Herausgabe jedoch mit dem Verweis auf Datenschutzgründe ab.

Das Amtsgericht Hannover hatte am 1. Februar eine einstweilige Verfügung gegen den Vorstand von Hannover 96 erlassen und die Herausgabe der Liste verfügt. Der 96-Vorstand weigerte sich jedoch und legte Berufung beim Landgericht ein. Die wurde zurückgewiesen. Weil die Vereinsspitze danach auch einem Gerichtsvollzieher die Herausgabe der Daten verweigerte, wurde nun das Zwangsgeld festgesetzt. Das ist nicht mit einem Buß- oder Strafgeld zu vergleichen. Es bedeutet aber, dass das Amtsgericht den Betroffenen zur Umsetzung eines Beschlusses zwingen will.

Kind und die Opposition bei Hannover 96 streiten sich schon lange über die Ausrichtung des Clubs. Der Unternehmer möchte die endgültige Kontrolle über die bereits 1999 ausgegliederte Profifußball- Gesellschaft übernehmen und dafür auch eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel im deutschen Fußball erhalten. Die IG Pro Verein will das verhindern. Bei der Versammlung am 23. März wird der Aufsichtsrat des eingetragenen Vereins gewählt. Kind will als Präsident des e.V. aufhören, aber Geschäftsführer der Profigesellschaft bleiben.


(dpa)

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