Schiedsgericht verhandelt Antrag zur 96-Übernahme

Frankfurt/M. – Bekommt Martin Kind seine Ausnahme für Hannover 96 oder fällt die 50+1-Regel am Ende sogar komplett? Darauf könnte es bei der Entscheidung des Ständigen Schiedsgerichtes der Lizenzligen hinauslaufen.

Heute verhandelt das Gericht in Frankfurt am Main die Klage des niedersächsischen Fußball-Bundesligisten und seines Clubchefs gegen die Entscheidung der Deutschen Fußball Liga aus dem Juli. Ob es dann auch gleich eine Entscheidung gibt, oder ob die erst im neuen Jahr fällt, ist aber unklar.

Im Sommer hatte die DFL den Antrag von 96 abgelehnt, künftig wie 1899 Hoffenheim, Bayer Leverkusen oder der VfL Wolfsburg eine Ausnahme von der 50+1-Regel zu bekommen. Diese nur in Deutschland geltende Regel verhindert, dass externe Investoren mehrheitlich bei ausgegliederten Profi-Kapitalgesellschaften einsteigen können und die Stammvereine ihren Einfluss verlieren. Die DFL kam zu der Entscheidung, dass Kind 96 nicht wie gewünscht seit mindestens 20 Jahren finanziell in «erheblichem Umfang» unterstützt. Gegen diese Entscheidung zogen Kind und 96 vor das Schiedsgericht.

Gibt diese im Kern unabhängige Institution Kind nun Recht, kann der 74 Jahre alte Unternehmer wie gewünscht weitere regionale Investoren mit ins Boot holen. Wird der Antrag dagegen erneut abgelehnt, will der 96-Chef vor das Landgericht Frankfurt am Main ziehen. Die entsprechende Klage – dann gegen die 50+1-Regel als solche – ist bereits vorbereitet. Experten rechnen damit, dass diese Regelung nicht mit EU-Recht vereinbar ist und dann fällt. Dann könnten theoretisch bei jedem Proficlub Investoren mehrheitlich einsteigen.


(dpa)

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