Beim Kauf von Silvesterböllern auf Prüfzeichen achten

Ratingen – Verbraucher kaufen besser nur gekennzeichnete Silvesterböller, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen. «Ein CE-Zeichen ist Pflicht», erklärt Klaus Gotzen vom Verband der pyrotechnischen Industrie. Hinter dem Zeichen steht eine vierstellige Nummer.

Auch das Kürzel F2 ist auf dem Knaller zu sehen. F2 ist die Feuerwerkskörper-Kategorie, in die Böller und Raketen fallen, die zwischen 29. und 31. Dezember verkauft werden dürfen. Diese Kategorie bedeutet «geringe Gefahr». Ein weiteres Kennzeichen ist das Siegel der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), bestehend aus den Kürzeln BAM, F2 und einer Zahl. Es zeigt an, dass Feuerwerk die im Vergleich zu den EU-Regeln strengeren Vorgaben in Deutschland einhält. Aber auch Pyrotechnik mit CE-Zeichen darf hierzulande nur verkauft werden, wenn es geltende Vorgaben einhält, erklärt Gotzen. Böller dürfen etwa keinen Blitzknallsatz enthalten, obwohl dieser laut EU-Regelungen in geringen Mengen zulässig ist.

Böller ohne Kennzeichnung sind gefährlich und unberechenbar. «Die Wirkung nicht gekennzeichneter Ware ist nicht einzuschätzen», sagt Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer seine Knaller und Raketen in Supermärkten oder Drogerien kauft, könne fast hundertprozentig sicher sein, dass er geprüfte Produkte bekommt, sagt Gotzen. Von Käufen im Ausland, auf Flohmärkten sowie von fliegenden Händlern rät er dagegen ab.


(dpa/tmn)

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