Freibetrag für Erbschaften alle zehn Jahre neu nutzen

Berlin – Das Finanzamt räumt jedem Erben oder Beschenkten einen Freibetrag ein. Erst wenn das Erbe den Betrag überschreitet, werden Steuern fällig, erläutert die Stiftung Warentest. Dabei gilt: Je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist, desto mehr kann steuerfrei vermacht werden.

Ehepartner können bis zu 500 000 Euro erben, ohne dem Finanzamt Steuern zahlen zu müssen. Kinder können von jedem Elternteil 400 000 Euro erhalten. Für Geschwister, Nichten, Neffen, Lebensgefährten, Freunde bleiben 20 000 Euro steuerfrei.

Der jeweilige Freibetrag wird alle zehn Jahre aufs Neue gewährt. Damit kann Vermögen auch über Schenkungen auf andere übertragen werden, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Vor allem bei größeren Familienvermögen ist es ratsam, Schenkungen zu Lebzeiten rechtzeitig zu planen. Die Schenkung des selbst genutzten Eigenheims ist unter Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern immer steuerfrei, unabhängig vom Wert der Immobilie.


(dpa/tmn)

(dpa)