Huch, es ist Winter: Tipps für unvorbereitete Hausbesitzer

Berlin – Es ist plötzlich tiefster Winter. Wer bisher nicht sein Haus auf Schnee und klirrenden Frost vorbereitet hat, kann noch das hier tun:

Schneeverwehungen an der Hauswand entfernen: Denn taut der Schnee, kann das Wasser nicht nur durch Türen ins Haus eindringen, sondern auch das Mauerwerk beschädigen, erläutert der
Verband Privater Bauherren (VPB). Es drohen Feuchteschäden.

Wasserleitungen im Freien abdrehen und entleeren: Wer es noch nicht gemacht hat, muss auf Glück hoffen und direkt handelt. Die Rohre im Garten liegen meist nicht in frostsicherer Tiefe. Sie können bei Minusgraden einfrieren und in der Folge platzen, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Heizung in allen Zimmern laufen lassen: Gefrorene Wasserleitungen können platzen. Daher ist es wichtig, dass die Räume immer eine bestimmte Grundwärme haben – auch wenn sie nur selten genutzt werden wie Gästezimmer, Vorratsräume, das Gäste-WC, Keller und Dachboden. Der VPB rät zu im Schnitt 17 Grad. Die Frostschutzstellung am Ventil des Heizkörpers schützt ihn zwar vor dem Einfrieren. Das gilt aber nicht für die Rohre der Heizanlage – gerade die, die weit entfernt vom Heizkörper liegen. Darauf weist der GDV hin.

Garage lüften: Das Auto bringt den Schnee in die Garage, wo er schmilzt und sich das Wasser am Boden sammelt. Auch hier drohen Feuchteschäden. Daher sollte man nun regelmäßig bei ganz geöffnetem Tor und Fenster stoßlüften, rät die Fachvereinigung Betonfertiggaragen. Auch Garagen mit automatischer Lüftung müssen nach Schneefall zusätzlich gelüftet werden. Am besten wird das Auto noch vor der Garage von Schnee gesäubert, besonders der Radkasten.

Sturmschäden schnell melden
Vollgelaufene Keller, überspülte Straßen, Autos unter Wasser – die stärkste Sturmflut an Deutschlands Ostseeküsten seit 2006 hat zu zahlreichen Schäden geführt. Betroffene sollten sich am besten so schnell wie möglich an ihre Versicherung wenden, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die Meldung kann per Telefon oder online erfolgen. Hilfreich ist es, Fotos oder Videos von den Schäden zu machen. Wichtig: Die Versicherung hat das Recht, den Schaden zu begutachten. Daher sollten Versicherte klären, ob und welche Sicherungsmaßnahmen sie durführen dürfen. Den Schaden ohne Rücksprache zu beseitigen, ist nicht ratsam.

Schutz gegen Sturm, Hagel, Feuer und Brand bietet die Gebäudeversicherung. Damit die Versicherung aber auch für Schäden durch Naturgefahren wie eine Überschwemmung aufkommt, muss die Police auch Elementarschäden absichern. Das gilt auch für die Hausratversicherung.


(dpa/tmn)

(dpa)