Mängel am Gebrauchtwagen mit Fotos dokumentieren

Hamburg – Ob Kupplungsprobleme oder eine defekte Klimaanlage: Mängel am Auto müssen Käufer beim Reklamieren belegen können. Tritt ein Mangel nur sporadisch auf, sei der Nachweis natürlich schwierig, sagt Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Zumindest bei einem gefährlichen Problem, das die Sicherheit des Fahrers gefährdet, ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nun auch der Händler in der Pflicht (Az.: VIII ZR 240/15). Einem solchen Mängel muss dieser genauer nachgehen, etwa indem er Teile ausbaut. Den Kunden einfach nach Hause schicken, weil das Problem beim Vorführen nicht auftritt, sei dagegen nicht zumutbar, so die Richter. Im konkreten Fall ging es um ein Kupplungspedal, das sich mehrfach verklemmt hatte.

Wenn das möglich ist, macht es auf jeden Fall Sinn, einen Mangel vor der Fahrt zum Händler zu dokumentieren. Das geht mit Fotos oder Videos, Zeugenaussagen oder einem ausführlichen Gutachten, zählt Mielchen einige Möglichkeiten auf. Die Fachanwältin schränkt aber ein: «Welches Beweismittel ein Gericht als ausreichend erachtet, hängt vom Einzelfall ab.»

Was gilt bei Gebrauchtwagen überhaupt als Mangel? Die Grenze ist nicht leicht zu ziehen. Denn ja nach Alter und Laufleistung ist mit einem gewissen Verschleiß zu rechnen – etwa in Form einer abgenutzten Kupplung oder von verschlissenen Polstern bei einem Wagen mit hohem Kilometerstand. Das sei kein Mangel. Alles, was darüber hinausgeht, dagegen schon, wie Mielchen erklärt. Im Detail sei dies erneut vom konkreten Fall abhängig und eher eine technische als juristische Frage. Allerdings: Wer Mängel beim Kauf schon kennt, kann sie später nicht reklamieren. Wenn der Käufer etwa deutlich sichtbare Kratzer nicht beanstandet, kann er sich danach nicht darüber beschweren.

Nach der Übergabe des Autos gilt gesetzlich eine zweijährige Sachmangelhaftung für den Gebrauchtwagenhändler, die auf höchstens ein Jahr verkürzt werden kann. Das Problem: Fällt Käufern erst nach mehr als sechs Monaten der Mangel auf, wird es schwieriger, diesen gegenüber dem Händler geltendzumachen. Dann müsse nämlich der Kunde beweisen, dass der Wagen schon beim Kauf mangelhaft war, so Mielchen. Um Schäden abzudecken, die nach der Übergabe des Fahrzeugs auftreten, können Käufer als Sicherheit eine Gebrauchtwagengarantie abschließen. Diese umfasst mitunter sogar Verschleißteile.


(dpa/tmn)

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