Schichtbeginn nach Feierabend: Menschen mit Nebenjob

Lüneburg – Wenn Janika Benecke Feierabend hat, geht sie Volleyball spielen, trifft Freunde – oder sie geht arbeiten. An zwei Abenden pro Woche steht sie in einer Bar hinterm Tresen, zusätzlich zu ihrem Vollzeitjob.

Die 26-Jährige ist Veranstaltungskoordinatorin in einem Hotel bei Lüneburg. Sie jobbt, um ihr Gehalt etwas aufzubessern, «und weil es Spaß macht».

Benecke plant hauptberuflich Geburtstage, Hochzeiten oder Tagungen und verdient damit netto etwas mehr als 1500 Euro. Nicht besonders viel, aber sie könnte im Moment davon leben. Den Minijob hat sie vor fast drei Jahren angefangen, monatlich kommen so etwa 300 Euro dazu. «Nur wegen des Geldes würde ich das nicht machen», sagt sie, «ich mag den Kontakt mit den verschiedenen Gästen».

Obwohl sie insgesamt fast 50 Stunden pro Woche arbeitet, empfindet sie das nicht als sehr anstrengend. Sie ist gelernte Hotelfachfrau und Fachwirtin im Gastgewerbe, hat vor dem jetzigen Job an der Rezeption und im Restaurant gearbeitet. Überstunden sind hier eher die Regel als die Ausnahme, «in der Branche ist man abgehärtet»., sagt sie. Benecke wirkt zufrieden mit ihrer Situation, sie muss nicht unbedingt jobben, sie macht es freiwillig und gerne.

Immer mehr Leute verdienen nebenbei auf 450 Euro-Basis etwas dazu. Derzeit gibt es nach Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung fast zwei Millionen Angestellte in Deutschland, die zusätzlich zu einem Hauptjob einem Minijob nachgehen. Seit den Hartz-Reformen habe sich die Zahl mehr als verdoppelt, sagt Forscher Enzo Weber vom
IAB.

Beim ersten Minijob ist brutto gleich netto, der Arbeitnehmer zahlt keine Abgaben für die Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegeversicherung. Eine Rentenversicherungspflicht wurde zwar 2013 eingeführt, «man kann sich aber mit einem einfachen Kreuz davon befreien lassen und das tun auch die meisten», sagt Weber. Für Geringverdiener erscheint ein Minijob daher lukrativ. Bei der Rente könne es aber ein «böses Erwachen» geben.

Und wie man am Beispiel von Benecke sieht, ist der Minijob nicht zwingend die Ergänzung zur Teilzeitstelle: «Von denjenigen, die einen Hauptjob mit einem Minijob kombinieren, arbeitet mehr als die Hälfte in ihrem Hauptjob in Vollzeit», sagt der Arbeitsmarktforscher.

Vor allem Menschen mittleren Alters mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung haben Nebenjobs, etwas mehr als die Hälfte sind Frauen. Zwei Drittel der Nebenjobber haben eine Berufsausbildung absolviert, gut 15 Prozent haben keinen Abschluss, der Anteil von Akademikern liegt bei etwas mehr als neun Prozent.

Die Branchen, in denen Arbeitnehmer in ihren Hauptjobs arbeiten, sind oft die gleichen, in denen sie ihre Nebenjobs haben: Einzelhandel, Gastgewerbe, andere Dienstleistungen und das Gesundheits- und Sozialwesen. Tendenziell sind es Menschen mit unterdurchschnittlichen Einkommen, die zusätzlich einen Nebenjob ausüben, «viele tun das weil es praktisch ist», sagt Weber. Manche aber auch aus finanzieller Not.

Franziska Weiß – eigentlich heißt sie anders, aber sie möchte ihren Namen nicht in der Zeitung lesen – ist gelernte Ergotherapeutin, sie hat eine Teilzeitstelle, arbeitet 30 Stunden pro Woche und verdient damit ungefähr 1400 Euro netto monatlich. Ihr Job gefällt ihr, ist aber auch anstrengend. Von acht bis 14 Uhr kümmert sich die 35-Jährige um alte Menschen, denen es körperlich, und oft auch geistig nicht gut geht.

«Meine Patienten haben Schmerzen, wahnsinnige Schmerzen, trotzdem muss ich sie triezen zum rumlaufen oder so – da muss man schon abgebrüht sein», erzählt Weiß. Sie hätte lieber eine Vollzeitstelle, aber der jetzige Job sei «viel besser als die anderen Stellen als Ergotherapeutin, die ich bisher hatte». Ihr Arbeitgeber bezahle ihr zum Beispiel Fortbildungen, das machten nicht alle.

Weil ihr Gehalt ihr aber für das Leben in der Großstadt nicht ausreicht, fährt Weiß an zwei Tagen pro Woche nach der Arbeit zu ihrem Nebenjob als Kassiererin im Supermarkt, und arbeitet weitere sechs Stunden. «Im Sozialbereich wird ja nicht so viel bezahlt, und wenn man dann mal einen Wunsch hat und nicht immer auf jeden Cent achten will, dann braucht man das schon».

Zufrieden ist Weiß mit der derzeitigen Situation nicht, sie hofft, in ein paar Jahren eine Vollzeitstelle als Ergotherapeutin zu haben. Auch wenn die Bezahlung in der Branche nicht in Relation mit der Wertigkeit der Arbeit steht, wie sie findet. «Wenn ich das noch die nächsten dreißig Jahre mache, hab ich einen kaputten Rücken, und hab trotzdem weniger verdient als die, die den ganzen Tag am Schreibtisch sitzen.»

Sieht sie auch Vorteile an ihrer derzeitigen Situation? «Nee. Nee. Nee, gar nicht», sagt Weiß. Sie müsse Arbeitszeiten, Urlaub und Überstunden besser absprechen, und weil sie vormittags als Ergotherapeutin arbeitet, kann sie an der Kasse nur die Spätschicht machen. «Es ist alles ein bisschen anstrengend.»

Aus Sicht des Arbeitsmarktforschers sind Minijobs auch nicht mehr sinnvoll. Im Sinne einer nachhaltigen beruflichen Entwicklung müsste man Geringverdiener bei ihren Erstjobs entweder steuerlich oder bei den
Sozialabgaben stärker entlasten, meint Weber. Würden Minijobs wegfallen, dann entstünden voraussichtlich auch mehr sozialversicherungspflichtige Jobs, schätzt der Arbeitsmarktforscher.

Bei den Hartz-Reformen wurden gegen die Massenarbeitslosigkeit alle Register gezogen, um Bewegung in den Arbeitsmarkt zu kriegen. Weber meint: «Mittlerweile ist das nicht mehr nachvollziehbar. Es wäre angesagt, das abzuschaffen.»

Job neben dem Job: Hauptarbeitgeber immer informieren

Wer neben seiner regulären Arbeit einen Minijob ausüben will, sollte vorher immer mit dem Hauptarbeitgeber sprechen. In der Regel steht im Arbeitsvertrag, ob und wie Arbeitnehmer den Chef über Nebentätigkeiten informieren müssen und ob sie dafür eine Genehmigung brauchen. Selbst wenn sie keine benötigen, sollten sie besser auf Nummer sicher gehen, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. «Ich würde mir dafür immer die schriftliche Erlaubnis einholen.»

Das gilt vor allem für Vollzeitbeschäftigte – bei Teilzeit sind die Regeln meistens weniger streng. «Ich muss immer schauen, was ich dem Arbeitgeber verkauft habe», erklärt Bredereck. Bei einer Vollzeitstelle steht dem Arbeitgeber demnach die ganze Arbeitskraft zur Verfügung. Geht jemand dann nach acht Stunden im Büro noch vier Stunden kellnern, kann der erste Arbeitgeber das wahrscheinlich zu Recht verbieten.

Auch andere Gründe für ein Verbot sind denkbar – etwa wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Nebenjob dem ersten Arbeitgeber Konkurrenz macht. Oder wenn er dadurch dessen Ruf oder dessen Interessen schädigt. Mit solchen Begründungen ist ein Verbot bestimmter Nebentätigkeiten auch bei Teilzeitstellen möglich.

Verbietet der Arbeitgeber den Nebenjob, sollten sich Beschäftigte auch daran halten – oder das Verbot gerichtlich prüfen lassen. Es einfach zu ignorieren, ist aber keine gute Idee. «Das kann heute so schnell rauskommen», erklärt Bredereck. «Durch Steuerkarten zum Beispiel, durch Kollegen oder in sozialen Netzwerken.» Und hält sich jemand nicht an das Verbot, droht im schlimmsten Fall die Kündigung.


(dpa)

(dpa)