Schmerzensgeld richtig einklagen

Goslar – Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Zehntausend Menschen bei Verkehrsunfällen schwer verletzt. Auch deshalb steht das Thema Schadenersatz beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar auf der Tagesordnung.

Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC, erklärt im Interview mit dem dpa-Themendienst, was Unfallopfer wissen sollten.

Welche Schadensersatzansprüche können Unfallopfer geltend machen?

Markus Schäpe: Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder entgangenen Gewinn. Dazu kommen Heilbehandlungskosten, ein sogenannter Haushaltsführungsschaden, Kosten für Reha-Maßnahmen und Pflege oder behindertengerechten Wohnbedarf und nicht zuletzt Rentenzahlungen.

Sollten Betroffene sich rechtlichen Rat einholen?

Schäpe: Bei Personenschäden sollte ein kompetenter Rechtsanwalt beauftragt werden, da die Bemessung und Durchsetzung aller Ansprüche schwierig ist. Je schwerer die Unfallfolgen, desto wichtiger ist der Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?

Schäpe: Wenn nicht nur eine Bagatelle vorliegt, etwa eine leichte Prellung, die den Geschädigten nicht beeinträchtigt. Bei schweren Verletzungen kommt grundsätzlich ein Schmerzensgeld infrage.

Wie kann ich richtig einschätzen, wie hoch der Schadenersatz sein sollte?

Schäpe: Das Schmerzensgeld ist anders als der Sachschaden nicht exakt berechenbar und wird im Einzelfall individuell bemessen. Den Orientierungsrahmen bilden vergleichbare Fälle.

Wie ist es mit dem Haushaltsführungsschaden ?

Schäpe: Die Berechnung ist sehr komplex und erfolgt auf Basis der individuellen Situation des Geschädigten anhand spezieller Tabellen. Daher sollte man sich auch hier unbedingt anwaltlich vertreten lassen.

Was ist besser – Rente oder Abfindung?

Schäpe: Ein Anspruch auf Rentenzahlung besteht nach einem Unfall nur dann, wenn die Erwerbsfähigkeit vermindert oder aufgehoben ist. Ob dann statt einer Rente eine Einmalzahlung zur Abfindung besser ist, muss anhand der persönlichen Lebenssituation entschieden werden. Zu berücksichtigen wäre zum Beispiel, ob jemand eine Immobilie als Altersabsicherung erwerben will oder Kapital für eine Firmengründung benötigt, weil er in seinem alten Beruf nicht mehr arbeiten kann.

Wonach richtet sich die Höhe der Zahlung?

Schäpe: Das hängt zum einen vom Umfang der Einschränkungen und zum anderen vom individuellen Finanzbedarf ab, der von der Versicherung im Einzelfall berechnet wird.

Wie werden die steigenden Lebenshaltungskosten berücksichtigt?

Schäpe: Wenn Verdienst- oder Haushaltsführungsschäden abgefunden werden, müssen zur Ermittlung des Betrages die Laufzeit, also etwa der Eintritt ins Rentenalter, und der sogenannte Kapitalisierungs-Faktor ermittelt werden. So wird sichergestellt, dass Betroffene so viel erhalten wie durch eine monatliche Rente.

Was ist, wenn Folgeschäden eintreten, mit denen ich vorher nicht gerechnet habe?

Schäpe: Die meisten Abfindungsvergleiche sollen den Schaden abschließend regulieren und auch unvorhergesehene zukünftige Schäden abdecken. Daher muss geprüft werden, ob sogenannte Vorbehalte zu vereinbaren sind, um sich künftige Ansprüche zu sichern. Mit einer Abfindung soll ein Verfahren ja endgültig erledigt werden. Sind Verschlechterungen wahrscheinlich, sollte sehr genau geprüft werden, ob eine Abfindung sinnvoll ist und ob das Risiko durch einen finanziellen Zuschlag kompensiert werden kann. Nachforderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.


(dpa/tmn)

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