Berlin – Zum Schutz vor Handy-Abofallen müssen Provider auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Sperre einrichten, damit Dritte nichts mehr über die Handyrechnung abrechnen können. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin.
In jüngster Zeit haben Verbraucherschützer wieder mehr Beschwerden über Handy-Abofallen registriert.
Die sogenannte Drittanbietersperre lässt sich per E-Mail beauftragen, oft aber auch direkt im Online-Kundenbereich oder in den Kunden-Apps der Mobilfunkanbieter aktivieren. Zudem hat der vzbv einen
Beauftragungs-Musterbrief zum Herunterladen bereitgestellt.
Bei vielen Mobilfunkanbietern können Kunden auch genauer eingrenzen, für welche Angebote die Sperre gelten soll. Wer also seriöse, vielleicht gewünschte Dienste wie das Bezahlen von Parkscheinen per SMS weiter nutzen möchte, sollte nachfragen, ob die Möglichkeit einer Teilsperrung besteht, rät der vzbv. Kontaktloses Bezahlen hat mit den Sperren nichts zu tun und funktioniert weiter.
Wer in eine Abofalle getappt ist, sollte dem vzbv zufolge das Abo stoppen und Zahlungen sowohl vom Drittanbieter als auch vom Mobilfunkanbieter
zurückfordern. Auch hierfür gibt es
Musterbriefe.
(dpa/tmn)