Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung im Überblick

Berlin – Wird eine Krebserkrankung früh erkannt, erhöht das die Heilungschancen. Darauf weist die Deutsche Krebsgesellschaft hin. Deshalb übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für entsprechende Untersuchungen zur
Früherkennung. Ein Überblick dazu, wann sie anstehen:

Frauen:

– Ab 20 Jahren jährliche Tast- sowie Abstrichuntersuchung (Pap-Test) vom Gebärmuttermund und -hals beim Gynäkologen.

– Ab 30 Jahren jährliche Tastuntersuchung der Brust sowie die Anleitung zur Selbstuntersuchung beim Gynäkologen.

– Ab 50 Jahren bis zum Alter von 69 alle zwei Jahre Einladung zum Mammografie-Screening (Röntgen der Brüste) in einer zertifizierten Screening-Stelle.

Männer:

– Ab 45 Jahren Inspektion und Tastuntersuchung der äußeren Geschlechtsorgane, Abtasten der Prostata sowie der dazugehörigen Lymphknoten beim Urologen.

Frauen und Männer:

– Ab 35 Jahren alle zwei Jahre Untersuchung der Haut am ganzen Körper beim Dermatologen oder beim speziell fortgebildeten Hausarzt.

– Von 50 bis 54 jährliche Tastuntersuchung sowie Test auf Blut im Stuhl beim Hausarzt bzw. Gastroenterologen.

– Ab 55 Jahren alle zwei Jahre Test auf Blut im Stuhl oder alle zehn Jahre Darmspiegelung beim Gastroenterologen.


(dpa/tmn)

(dpa)