Betriebliche Altersvorsorge für jedermann bald Pflicht?

Betriebliche Altersvorsorge für jedermann bald Pflicht? Die große Koalition plant, alle Arbeitgeber in Deutschland zum Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge zu verpflichten. Auf diese Weise möchte die Politik drohende Versorgungslücken für künftige Rentner stopfen. Bereits im vergangenen Februar hatte sich Bundessozialministerin Andrea Nahles im „Tagesspiegel“ für eine solche Regelung ausgesprochen.

Bestehende Möglichkeiten nur verhalten genutzt

Der Alterssicherungsbericht 2012 gibt preis, dass rund 40 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten keine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Insbesondere die Betriebsgröße sowie die Branche sind wesentliche Faktoren, die hierbei zum Tragen kommen. Während im Kredit- und Versicherungswesen 84 Prozent aller Beschäftigten das Angebot der betrieblichen Altersvorsorge nutzen, verzeichnet das Gastgewerbe lediglich einen Anteil von 26 Prozent. Die Beiträge werden vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen und verringern dadurch das zu versteuernde Einkommen. Vor allem Gutverdiener können diesen positiven Effekt deutlich bei der jährlichen Steuererklärung spüren. Wer allerdings weniger Einzahlungen in die gesetzliche Renten- oder Arbeitslosenversicherung einbezahlt, erhält natürlich im Alter weniger finanzielle Zuwendungen.

Krankenkassenbeiträge und die betriebliche Altersvorsorge

Wenn der Arbeitgeber einen Teil des Monatslohns umwandelt und nichts dazu beisteuert, sind die Einzahlungen sowohl steuer- als auch sozialabgabenfrei. Spätere Auszahlungen an die Rentner werden jedoch in vollem Umfang versteuert. Beiträge für die Krankenkasse in Höhe von derzeit 15,5 Prozent muss der Rentner selbst bezahlen. An dieser Stelle schafft der Arbeitgeber ein Schlupfloch, welches ihm erlaubt, die Ansparphase zu umgehen. Empfehlenswert ist an dieser Stelle die Beachtung der aktuell geltenden Höchstgrenzen: Abgabefrei sind Beiträge bis zu einer Höhe von derzeit maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2014 beläuft sich dieser Betrag auf 2.856 Euro. Weitere 1.800 Euro können steuerfrei geltend gemacht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechnen zahlt sich aus

Bereits heute haben Arbeitnehmer das Recht auf die betriebliche Altersvorsorge. Zuschüsse vom Arbeitgeber sind jedoch keine Pflicht. Wer sich für den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge interessiert, sollte stets eventuelle negative Effekte im Alter in seine Kalkulation miteinbeziehen und gewissenhaft abwägen, welches Potenzial vorhanden ist – bei Unsicherheit können Sie sich zudem beraten lassen, Informationen erhalten Sie zum Beispiel unter swisslife.de.

Bild: constrastwerkstatt – Fotolia

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