Das von der Großen Koalition beschlossene Mindestlohn-Gesetz betrifft auch Praktika. Arbeitgeber müssen künftig darauf achten, ob sie Praktikanten gesetzlich verpflichtend 8,50 Euro die Stunde zahlen müssen. Sie sollten sich bereits im Vorfeld über die optimale Ausgestaltung eines Praktikums informieren und neben dem Mindestlohn weitere Regelungen berücksichtigen.
8,50 Euro Mindestlohn: Diese Praktika betrifft es
Zuerst das Positive aus Unternehmer-Sicht: Der Gesetzgeber hat für Praktika einige Ausnahmen formuliert. So fallen sämtliche Pflichtpraktika in der schulischen und universitären Ausbildung nicht unter diese Regelung. Zudem können Firmen Studierende für weniger Geld anstellen, sofern das Praktikum nicht länger als drei Monate dauert. Auch bei Menschen in einer beruflichen Umorientierungsphase greift das Gesetz nicht. In folgenden Fällen müssen Arbeitgeber dagegen 8,50 Euro pro Stunde überweisen:
- Studierende bei einem Praktikum länger als drei Monate: Sobald ein Unternehmen diese Dauer nur um einen Tag überschreitet, muss es für die gesamte Zeitspanne den Mindestlohn stemmen.
- Bei Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Universitäts-Abschluss gilt der Mindestlohn für jedes Praktikum, die Dauer spielt keine Rolle.
Gesetz schreibt genaue Regeln für Praktika fest
Zugleich hat der Gesetzgeber das Arbeitsrecht für Praktika verschärft. So müssen Arbeitgeber künftig einen Praktikumsvertrag vorlegen, in dem sie die Tätigkeit klar beschreiben. Den Fokus müssen sie dabei auf das Lernen richten. Unternehmen dürfen Praktikanten nicht als billige Arbeitskraft missbrauchen, die wie jeder andere Beschäftigte gewöhnliche Aufgaben übernimmt. Verstöße gegen diese Regelung können Unternehmen teuer zu stehen kommen: Schaltet ein Praktikant einen Anwalt ein, kann er mit dessen Unterstützung eine nachträgliche Bezahlung erstreiten – Hilfe bekommt man zum Beispiel auf www.anwalt-arbeitsrecht-online.de. Arbeitgeber müssten dann nicht nur den Mindestlohn bezahlen, sondern den Lohn von Mitarbeitern, die eine ähnliche Tätigkeit wie der Praktikant ausüben. Firmen sollten auch weitere, ältere Bestimmungen ernst nehmen, die viele bis dato ignorieren: Praktikanten haben zum Beispiel Urlaubsanspruch oder das Recht auf Überstundenausgleich. Die meisten Praktikanten nehmen Verstöße bisher klaglos hin. In letzter Zeit diskutierte die Öffentlichkeit das Thema Praktikum aber intensiv, viele haben sich dadurch sensibilisiert. Einiges spricht dafür, dass Praktikanten künftig häufiger auf ihre Rechte pochen werden.
Praktikanten rechtmäßig einsetzen
Unternehmen müssen ab 2015 abwägen, in welcher Form sie freiwillige Praktika anbieten. Bei fertig Ausgebildeten gilt ab dem ersten Tag der Mindestlohn, bei Studierenden besteht nur für Praktika bis zu drei Monaten eine Ausnahmeregelung. Ebenfalls wichtig: Im Zentrum eines Praktikums muss immer das Lernen stehen, das sollten die Arbeitgeber auch konkret im Vertrag festhalten. Setzen sie Praktikanten dagegen für eine normale Mitarbeit ein, droht eine finanzielle Nachforderung.
Quelle des Bildes: Ralf Hahn – Fotolia
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