DFB-Sportgericht wegen Hopp-Beleidigungen im Zwiespalt?

Frankfurt/Main – Die juristische Aufarbeitung der Schmähungen gegen Dietmar Hopp könnte in der Corona-Krise eine ungeahnte Wendung erfahren. Der 1. FC Köln hat beim Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes die Einstellung seines Verfahrens beantragt, wie der Bundesligist bestätigte.

Diesem Vorgehen haben sich nach dpa-Informationen weitere Clubs angeschlossen. Unmittelbar vor dem Bundesliga-Stopp war es zu mehreren Spielunterbrechungen in der Liga gekommen, unter andere bei Köln – FC Schalke 04 und TSG 1899 Hoffenheim – FC Bayern München.

Derzeit ruht der Betrieb beim DFB-Sportgericht. «Sportgericht und Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes haben aufgrund der Corona-Pandemie alle offenen Verfahren ausgesetzt. Über das weitere Vorgehen in diesen Fällen wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden», hatte der DFB diese Woche auf Anfrage mitgeteilt.

Offenbar ist man sich beim für Sportgerichtsverfahren zuständigen DFB noch uneins, wie mit den schlagzeilenträchtigen Fällen umgegangen werden soll. In der Corona-Zeit sind die Fans durch die Geisterspiele ohnehin gestraft, Zuschauerausschlüsse würden wohl die nächste Protestwelle hervorrufen. Zudem würden Geldstrafen nach dem Strafenkatalog des Verbandes die Clubs derzeit besonders hart treffen, da sie massive finanzielle Probleme haben. Da die Geldstrafen in seine gemeinnützige Stiftungen fließen, würde der DFB aber ungern darauf verzichten.

Fans aus zahlreichen Vereinen der 1. bis 3. Liga hatten sich an den Protesten beteiligt. Mit den wieder aufgeflammten Beleidigungen gegen Hoffenheims Mäzen Hopp wehrte sich die Ultra-Szene nach eigener Darstellung gegen die Kollektivstrafe, die der DFB zunächst ausgesetzt, dann aber gegen die Wiederholungstäter bei Borussia Dortmund wieder eingesetzt hatte. Beim Skandalspiel Hoffenheim – FC Bayern am 29. Februar war die Partie nach Beleidigungen gegen Hopp in der 77. Minute unterbrochen worden. Beim Stande von 0:6 spielten sich beide Teams danach nur noch den Ball am Mittelkreis zu.


(dpa)

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