Alles über die neuen E-Tretroller

Berlin – Für die einen gehören Elektro-Tretroller zur modernen Mobilität. Die anderen fürchten, dass mit ihnen der Verdrängungskampf im Straßenverkehr nur noch schlimmer wird.

Fakt ist: Bald dürfen einige E-Scooter legal im Straßenverkehr rollen. Das wirft bei Käufern viele Fragen auf: Was muss ich beachten? Wie erkenne ich zulassungsfähige Roller, wo dürfen sie fahren, und darf ich sie im Zug mitnehmen? Diese Fragen beantworten der ADAC, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und die Deutsche Bahn (DB).

Wie erkenne ich zulassungsfähige Roller?

Nur Elektrokleinstfahrzeuge, die über eine Lenk- oder Haltestange verfügen, sowie E-Tretroller oder Segways entsprechen der neuen Verordnung. Und die gilt nur für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h. Elektrische Fahrzeuge ohne die Haltestange, etwa sogenannte Hoverboards, Monowheels oder E-Skateboards dürfen auch weiterhin nicht in den Straßenverkehr.

Hersteller müssen die Roller mit entsprechenden Papieren ausliefern. Darauf sind unter anderem die Genehmigungsnummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer vermerkt. Die Papiere muss man nicht wie beim Mofa unterwegs immer dabeihaben, aber sicher verwahren. Ein Fabrikschild am Gefährt muss die Daten zudem anzeigen.

Darf jeder die neuen E-Scooter fahren?

Nein, Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Sie brauchen aber keine zusätzliche Prüfung wie etwa eine Mofaprüfbescheinigung. Wichtig: Nur eine Person darf auf dem Roller sein. Weder weitere Mitfahrer – auch nicht Kinder – noch ein Anhänger sind erlaubt.

Wo gibt es die neuen Roller, und was kosten sie?

Viele der bisher etwa über das Internet angebotenen oder bereits verkauften Modelle für rund 200 bis 2400 Euro erfüllen nicht die gesetzlichen Vorgaben und sind weiterhin nicht im öffentlichen Verkehr zugelassen. Wer damit dort fährt, macht sich strafbar und hat keinen Versicherungsschutz. Die entstehenden Schäden seien auch nicht von einer privaten Haftpflicht gedeckt, so der GDV. Nachträglich eine Betriebserlaubnis zu bekommen, ist schwierig und vermutlich kaum lohnenswert. Es sei kompliziert und teuer, so der ADAC.

Modelle wie etwa der Moover von Metz (circa 2000 Euro) und der X2City von Autohersteller BMW (circa 2400 Euro) waren mit Sondergenehmigung schon bisher zugelassen und sind im Fahrradfachhandel zu bekommen. Nach Inkrafttreten der Verordnung dürften zahlreiche Anbieter auf den Markt drängen. Elektronikmärkte etwa bieten schon einige wenige straßenzugelassene Modelle zum Vorbestellen zu Preisen zwischen etwa 400 bis 600 Euro an. Inwieweit der klassische Fahrradhandel künftig auch mit günstigeren Modellen einsteigt, bleibt abzuwarten.

Worauf muss ich beim Kauf achten?

Die Roller müssen gemäß der Verordnung zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, eine «helltönende Glocke», eine weiße Leuchte vorn, eine rote hinten sowie Reflektoren an den Speichen haben. Käufer müssen auf die Straßenzulassung achten. Und bevor sie sich ins Getümmel des Straßenverkehrs stürzen, raten Experten von ADAC und DVR, sich vorher mit dem neuen Gefährt vertraut zu machen und in ruhiger Umgebung zu üben.

Schon die Kraft des Antriebes beim Anfahren als auch die der Bremsen werden leicht unterschätzt. Die Räder sind wesentlich kleiner als bei Fahrrädern. Straßenunebenheiten könnten zu Gleichgewichtsproblemen und Stürzen führen. Je größer der Reifendurchmesser, desto sicherer lassen sich Unebenheiten überwinden. Ein Helm ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Doch die Experten raten dazu, nicht ohne einen Kopfschutz zu rollern. Wer den E-Tretroller beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr mitnehmen will, greift besser zu leichten und einfach zusammenklappbaren Modellen.

Wie geht das mit der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung?

Genau wie Mofas benötigen die Roller jährlich ein neues Versicherungskennzeichen. Hier ist es ein Aufkleber. Er ist in den Geschäftsstellen der Versicherungen zu bekommen und lässt sich online bei Versicherungen bestellen. Kostenpunkt: circa 40 Euro. Benötigt werden die Daten der Fahrzeugpapiere. Den Versicherungsschein muss man beim Fahren nicht dabeihaben.

Wo darf ich mit den zugelassenen Rollern fahren?

In erster Linie auf Radverkehrsanlagen, also etwa auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen. Fehlen sie, müssen Roller auf die Straße wechseln. Gehwege sind grundsätzlich tabu, wenn sie nicht ein zusätzliches Verkehrszeichen explizit freigibt.

Wie schnell darf ich fahren?

Laut Verordnung dürfen die Roller bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren können. Experten raten, das Tempo generell stets an die jeweilige Situation anzupassen und Rücksicht zu nehmen.

Darf ich den Roller im öffentlichen Nahverkehr mitnehmen?

Das kommt auf die Situation vor Ort an. Denn letztendlich müssten die Mitgliedsunternehmen und Verbünde entscheiden, ob und in welcher Form sie die Mitnahme gestatten, teilt ein VDV-Sprecher mit. Der VDV hat seinen Mitgliedsunternehmen aber empfohlen, die Mitnahme von elektrischen Tretrollern in Bussen und Bahnen zuzulassen – unter der Bedingung, dass diese nicht zu schwer sind und im Fahrzeug zusammenklappt werden. «Sie sollten nicht mehr als 15 Kilo wiegen und nicht länger als 1,15 Meter sein», sagte ein Sprecher. Das Fahrpersonal kann aber im konkreten Fall über Mitnahme oder Ausschluss entscheiden.

Darf ich die Roller in Zügen der Deutschen Bahn mitnehmen?

Ja, und zwar kostenfrei als Handgepäck. Aber das knüpft die Bahn an Voraussetzungen: Der E-Tretroller muss zusammengeklappt mitgenommen werden und über oder unter dem Sitz verstaut werden. «Der Akku muss während der gesamten Zugfahrt im E-Tretroller fest installiert bleiben», erklärt ein Bahnsprecher. «Ein Laden an den Steckdosen im Zug ist nicht erlaubt, da die Leistung dafür nicht ausreicht.»

Auch die Mitnahme von Ersatzakkus ist nicht möglich. Diese stuft die Bahn wegen der hohen Leistung im nichteingebauten Zustand als Gefahrgut ein. «Wir empfehlen, den E-Tretroller während der Zugfahrt in eine Tasche oder einen Stoffbeutel einzupacken, um Schäden anderer Reisender, aber auch am E-Tretroller selbst zu vermeiden», so der Sprecher.

Wie kann ich meinen Roller vor Diebstahl schützen?

Es bieten sich je nach Modell Schlösser wie bei Fahrrädern an, etwa ein ausziehbares Stahlkabel mit Zahlenschloss, ein Bremsscheibenschloss mit Stahldraht oder Diebstahlsicherungen in O-Form für das jeweilige Rad, erläutert der DVR. Teilweise ließen sich Roller per App elektronisch sichern und eventuell auch per GPS orten, so der GDV.

Zahlt meine Hausratsversicherung einen Diebstahl?

Nein, denn E-Tretroller sind keine Fahrräder, sondern Fahrzeuge. Daher sind sie regelmäßig nicht in einer Hausratsversicherung etwa gegen Diebstahl geschützt. Der GDV geht aber davon aus, dass einige Versicherungen entsprechende Kaskopolicen anbieten werden.

Ein paar Bier, und dann mit dem E-Tretroller heim – kein Problem?

Doch, denn die Promillegrenze liegt für Fahrer ab 21 Jahren bei 0,5 Promille. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, bekommt einen Bußgeldbescheid. Das bedeutet regelmäßig 500 Euro sowie einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wer mit mindestens 1,1 Promille unterwegs ist, begeht eine Straftat. Das kann aber auch schon ab 0,3 Promille bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen der Fall sein.

Die Null-Promille-Grenze gilt bei jüngeren Fahrern bis einschließlich 20 Jahre. Zwar reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich Schäden Dritter, auch wenn der Fahrer etwas getrunken hatte. Unter Umständen und je nach Einzelfall kann der Versicherer den Fahrer in Regress nehmen, das ist sogar schon ab 0,3 Promille möglich.

Welche Bußgelder gelten für E-Tretroller?

Wer ohne allgemeine Betriebserlaubnis im Verkehr fährt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen, so der DVR. Wer damit auf dem Gehweg rollert, riskiert zwischen 15 und 30 Euro. Fehlen erforderliche technische Teile wie das Licht, können 20 Euro Bußgeld folgen. Und wer ohne den nötigen Aufkleber der Versicherung unterwegs ist, muss mit 40 Euro rechnen.


(dpa/tmn)

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